Alles unter einem Dach.
Schwerin (0385) 30 34-0 info@comtact-dienste.de

Pflegedienst

Unser Pflegedienst hat seinen Sitz in der von uns betriebenen Service-Wohnanlage Egon-Erwin-Kisch-Str. 17 im Schweriner Stadtteil Großer Dreesch. Neben vielen Mietern im Haus betreuen und versorgen wir Kunden im gesamten Stadtgebiet und den angrenzenden Gemeinden.
Zu unseren Aufgaben gehören die Pflege und Versorgung pflegebedürftiger Menschen in ihrer häuslichen Umgebung. Wir helfen Ihnen, wenn Sie vorübergehend oder dauerhaft auf Pflege angewiesen sind.

Pflegedienst

Häusliche Pflege

Durch häusliche Krankenpflege kann oft ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder der Umzug ins Heim vermieden werden.
Verständlicherweise möchten die meisten hilfebedürftigen Menschen so lange wie möglich in ihrem vertrauten Umfeld bleiben. Das Pflegeheim ist oft gleichbedeutend mit dem Verlust der Selbständigkeit.
Auch wollen Angehörige ihren Eltern einen Heimaufenthalt ersparen, wissen jedoch keine andere Alternative.

Ob durch Krankheit, Alter oder Behinderung, niemand ist hilflos, wenn ihm jemand zur Seite steht.
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Sie zu Hause, in Ihrer gewohnten Umgebung, zu versorgen und zu pflegen.

Unser Pflegepersonal verfügt über mehrjährige Erfahrungen und versorgt unsere Kunden engagiert und zuverlässig. Eine kompetente und bedarfsgerechte Pflege ist aufgrund der Personalstruktur jederzeit gewährleistet. Dabei stehen für uns die Erreichung und Erhaltung einer stabilen Pflegesituation im Vordergrund unserer Serviceleistungen, da für uns die Pflege eine soziale Dienstleistung ist.

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Unsere Leistungen

Grundpflege
  • Hilfe- beim An- und Ausziehen
  • Körperpflege
  • Lagern / Betten / Mobilisieren

 

Behandlungspflege
  • Medikamentengabe und Injektionen
  • Blutzucker- und Blutdruckmessungen
  • Überleitungspflege
  • Verbandswechsel
  • parenterale und enterale Ernährung
  • Wundversorgung- und Einreibungen
  • Katheter- und Stomapflege
Begleitung bei
  • Arztbesuchen
  • Behördengängen
  • Einkäufen
  • Spaziergängen
Information und Beratung
  • zur Pflege
  • zur Vergütung
  • zur Pflegeeinstufung
  • zu Pflegehilfsmitteln

Privatleistungen

Natürlich bieten wir auch Privatdienstleistungen in unserem Pflegedienst an, diese werden separat berechnet.
Für weitere Informationen steht Ihnen unsere Pflegedienstleiterin, Regina Grasmeyer, gerne unter (03 85) 30 34 0 zur Verfügung. 

Unser Pflegeleitbild

Der Comtact GmbH – Pflegedienst versteht sich als professioneller Anbieter von Pflegeleistungen und als Partner anderer Berufsgruppen in der Pflege.

Wir sind der Überzeugung, dass jede Person, gleich welchen Alters, Geschlechts, Herkunft und Religion, ein Anrecht darauf hat, als Mitglied unserer Gesellschaft geachtet zu werden.

Die Mitarbeiter unseres Pflegedienstes bekennen sich zu einer grundlegenden Wertschätzung jedes Kunden als Mensch, unabhängig vom pflegerischen Bedarf.

Wir verstehen den Menschen in seiner Gesamtheit als ein Zusammenwirken von Körper, Geist und Psyche. Deshalb ist Pflege für uns individuelle, ganzheitliche Pflege.
 

Grundlage unserer Pflege ist die Bezugspflege

Bezugspflege bewirkt eine stärkere kundenbezogene Ausrichtung der Pflege. Sie orientiert sich an den Bedürfnissen unserer Kunden, basierend auf dem Pflegemodell von Monika Krohwinkel. Sie fördert das Selbstwertgefühl unter Ausnutzung aller vorhandenen Ressourcen.

Die Mitarbeiter unseres Pflegedienstes sind bestrebt, auf dem Stand des Wissens zu arbeiten. Deshalb sehen wir Aus- und Weiterbildung als eine originäre Pflicht aller Mitarbeiter unseres Pflegedienstes an.

Durch unsere professionelle, kundenorientierte Pflege wollen wir unsere Kunden halten und neue hinzugewinnen. Die Mitarbeiter des Comtact GmbH – Pflegedienstes sind sich ihrer Mitverantwortung für die wirtschaftliche Führung unserer Einrichtung bewusst.

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Gesetzliche Grundlagen der Pflegeversicherung

Auf der Basis des Sozialgesetzbuch XI – Soziale Pflegeversicherung – wird einem Pflegebedürftigen auf Antrag bei der Pflegekasse finanzielle Unterstützung gewährt aber auch Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung gestellt. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem Grad der Selbstständigkeit bzw. dem Hilfe- und Unterstützungsbedarf aufgrund von körperlichen, psychischen und / oder kognitiven Beeinträchtigungen. Als Pflegebedürftig gelten Personen,:

  • welche gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen.
  • welche die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können.
  • und bei denen der Unterstützungsbedarf auf Dauer vorliegt, voraussichtlich für mindestens sechs Monate.

Der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung wird bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht. Dieser kann bei der jeweiligen Krankenkasse angefordert werden. Bevor eine Leistung bewilligt wird, wird die Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) geprüft. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung überprüft anhand von sechs Modulen den Grad der Pflegebedürftigkeit. Jedes Modul wird anhand einer Punkteskala berücksichtigt.

Folgende Module werden berücksichtigt:

  • Mobilität (u. a. Gehen, Stehen, Positionswechsel etc.)
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten (u. a. Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld, örtliche und zeitliche Orientierung, Beteiligen an einem Gespräch)
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (u. a. Abwehr pflegerischer und anderer unterstützender Maßnahmen, Wahnvorstellungen, Ängste)
  • Selbstversorgung (u. a. Waschen, An-/Auskleiden, Essen, Trinken)
  • Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (u. a. Einhalten einer Diät oder anderer krankheits- oder therapiebedingter Verhaltensvorschriften)
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (u. a. Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen, Ruhen und Schlafen, Sichbeschäftigen)

Wenn Sie durch Ihre zuständige Pflegekasse einem Pflegegrad zugesprochen worden sind, haben Sie einen Anspruch auf Geldleistungen in Form von Pflegegeld bzw. auf Sachleistungen, wenn Sie einen Pflegedienst in Anspruch nehmen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Kombinationsleistung, d. h., dass neben der Übernahme der Pflege durch einen Pflegedienst ein Teil dieser durch Angehörige, Verwandte etc. abgedeckt wird.

Pflegegrad Pflegegeld/Geldleistung Pflegedienst/Sachleistung
1 Keinen Anspruch Anspruch nur über Entlastungsbetrag
2 316,00 € 724,00 €
3 545,00 € 1.363,00 €
4 728,00 € 1.693,00 €
5 901,00 € 2.095,00 €

Des Weiteren wird durch den Gesetzgeber verlangt, dass bei Pflegebedürftigen, die Pflegegeld beziehen, regelmäßig eine Pflegeberatung durchgeführt werden muss. Bei den Pflegegraden 1 und 2 erfolgt diese halbjährlich und bei den Pflegegraden 3 und 4 vierteljährlich. Wird diese Beratung abgelehnt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld angemessen kürzen oder entziehen.

Alle Pflegebedürftigen, welche in der Häuslichkeit versorgt werden, haben einen monatlichen Anspruch auf zusätzlich 125,00 € für Betreuung und Entlastung. Den Entlastungsbetrag erhalten Pflegebedürftige zusätzlich zu ihrem Anspruch auf Leistungen im ambulanten sowie teilstationären Bereich. Das Geld wird jedoch nicht monatlich auf das Konto des Pflegebedürftigen überwiesen. Gegen Vorlage einer Rechnung bzw. mittels einer Abtretungserklärung gegenüber dem Leistungserbringer werden die Kosten von der Pflegekasse erstattet. Der Betrag kann u. a. eingesetzt werden für:

  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie für Investitionskosten für Tages- oder Nachtpflege
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen (z. B. Hauswirtschaft) von zugelassenen Pflegediensten
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach Landesrecht anerkannter Angebote

Bei der Antragstellung auf einen Pflegegrad unterstützen wir Sie gerne! Für weitere Auskünfte und Fragen in Bezug auf rechtliche Regelungen nach den Sozialgesetzbüchern V und XI stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Pflegestärkungsgesetz II

m 01.01.2017 trat das 2. Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Dieses sieht in vielen Bereichen wesentliche Leistungsverbesserungen vor. Darüber hinaus können auch Leistungen besser kombiniert werden.

Folgende wichtige Änderungen sind zum 01.01.2017 in Kraft getreten:

Anstelle der bisherigen Pflegestufen gibt es jetzt fünf Pflegegrade. Für die Festlegung eines Pflegegrades wird nicht mehr das klassische Minutenverfahren berücksichtigt. Beim neuen Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit (neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff) werden körperliche, psychische und geistige Einschränkungen jetzt gleichberechtigt berücksichtigt. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff erhebt die Selbständigkeit in wichtigen Bereichen wie beispielsweise der Mobilität (Aufstehen, Gehen, Treppensteigen etc.), der Kommunikation und von kognitiven Fähigkeiten oder auch im Bereich der Selbstversorgung (Essen, Trinken, Waschen, Anziehen etc.). So soll eingeschätzt werden, welche Unterstützung benötigt wird und in welchen Bereichen der Pflegebedürftige noch Selbstständig ist. Dazu werden sechs Hauptmodule mit entsprechenden Unterpunkten nach einem vierstufigen Bewertungsmaßstab berücksichtigt und bepunktet. Die Zusammenrechnung der Punkte aller Module ergibt die Zuordnung zu einem der fünf Pflegegrade.

Für Pflegebedürftige, welche vor dem 01.01.2017 bereits eine Pflegestufe zuerkannt bekommen haben, erfolgt eine automatische Einstufung in einen Pflegegrade.

Pflegestufe zum 31.12.2016 Pflegegrad ab dem 01.01.2017
0 und eingeschränkte Alltagskompetenz 2
1 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz 2
1 und eingeschränkte Alltagskompetenz 3
2 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz 3
2 und eingeschränkte Alltagskompetenz 4
3 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz 4
3 und eingeschränkte Alltagskompetenz 5
3 und Härtefallregelung (mit / ohne eingeschränkte Alltagskompetenz) 5

Darüber hinaus erhöhen sich die Leistungen für die pflegerische Versorgung wie folgt (Übersicht Leistungen für ambulanten und teilstationären Bereich):

Leistung Pflegegrad
1
Pflegegrad
2
Pflegegrad
3
Pflegegrad
4
Pflegegrad
5
Häusliche Pflege
Pflegesachleistungen pro Monat
Anspruch nur über Entlastungsbetrag 724,00 € 1.363,00 € 1.693,00 € 2.095,00 €
Häusliche Pflege
Pflegegeld pro Monat
keinen Anspruch 316,00 € 545,00 € 728,00 € 901,00 €
Verhinderungspflege / Pflegevertretung durch nahe Angehörige und im Haushalt lebende Pflegepersonen
Aufwendungen bis 6 Wochen pro Kalenderjahr
keinen Anspruch 474,00 € 817,50 € 1.092,00 € 1.351,50 €
Verhinderungspflege / Pflegevertretung durch Ersatzpflegepersonen, Pflegeeinrichtungen
Aufwendungen bis 6 Wochen pro Kalenderjahr
keinen Anspruch 1.612,00 € 1.612,00 € 1.612,00 € 1.612,00 €
Kurzzeitpflege
Aufwendungen bis 8 Wochen pro Kalenderjahr
Anspruch nur über Entlastungsbetrag 1.774,00 € 1.774,00 € 1.774,00 € 1.774,00 €
Teilstationäre Tages- und Nachtpflege
pro Monat
Anspruch nur über Entlastungsbetrag 689,00 € 1.298,00 € 1.612,00 € 1.995,00 €
Entlastungsbetrag*
pro Monat
125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 €
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
pro Monat
40,00 € 40,00 € 40,00 € 40,00 € 40,00 €
Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes
Aufwendungen in Höhe von bis zu
4.000,00 € 4.000,00 € 4.000,00 € 4.000,00 € 4.000,00 €
Umwandlungsanspruch
Übertragung des ambulanten Sachleistungsbetrages (40 von Hundert) auf Leistungen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag
keinen Anspruch 289,60 € 545,20 € 677,20 € 838,00 €

* Entlastungsbetrag (Erstattungsleistung)

Dieser Betrag kann u. a. für folgende Leistungen eingesetzt werden:

  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie für Investitionskosten für Tages- oder Nachtpflege
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen (z. B. Hauswirtschaft) von zugelassenen Pflegediensten
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach Landesrecht anerkannter Angebote

Den Entlastungsbetrag erhalten Pflegebedürftige zusätzlich zu ihrem Anspruch auf Leistungen im ambulanten sowie teilstationären Bereich. Das Geld wird jedoch nicht monatlich auf das Konto des Pflegebedürftigen überwiesen. Gegen Vorlage einer Rechnung bzw. mittels einer Abtretungserklärung gegenüber dem Leistungserbringer werden die Kosten von der Pflegekasse erstattet.

Unsere Pflegedienstleitungen des Pflegedienstes und unserer Tagespflege sowie die Mitarbeiterinnen vom Helferkreis beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Rufen Sie uns an. Wir sind für Sie da!

Spezialisierung unseres Pflegedienstes

Zur ständigen Weiterentwicklung und Verbesserung unserer Dienstleistungen finden interne und externe Qualitätszirkel statt. Unsere Mitarbeiter arbeiten nach den Vorschriften unseres Qualitätshandbuches, welches regelmäßig aktualisiert wird und den gegenwärtigen pflegerischen Standards entspricht.

Der Comtact Pflegedienst bildet seine Mitarbeiter regelmäßig fort. Unser Pflegedienst verfügt über Pflegepersonal mit entsprechender Fachqualifikation in den Bereichen Wundmanagement, Diabetes mellitus und Hygiene.

Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Pflegeberatung führen wir zusätzlich kostenlose individuelle Schulungen im Bereich Pflege durch.

 

Zusammenarbeit

 
Neben der engen Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten hat unser Pflegedienst verbindliche Kooperationsbeziehungen in folgenden Versorgungselementen:

  • Pflegehilfsmittel – Sanitätshaus Stolle
  • Hausnotruf – Johanniter Unfallhilfe
  • mobile Friseur- und Fußpflege – Frau Mandel
  • Essen auf Rädern
  • Krankengymnastik in Zusammenarbeit mit dem Hausarzt

Darüber hinaus sind wir Mitglied im Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V.

Tranzparenzbericht

Unser aktueller Transparenzbericht

vom 11.10.2022

Den gesamten Bericht hier zum herunterladen